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Leitfaden zu Steuerabzügen und Mehrwertsteuererleichterungen
Wenn Sie bei Iperceramica einkaufen, können Sie von den Steuerabzügen für Renovierungsarbeiten und dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 4% oder 10% profitieren.
Da es sich um recht komplexe und sich ändernde Vorschriften handelt, bitten wir Sie, die folgenden Informationen als rein indikativ zu betrachten und sich immer auf die Veröffentlichungen auf der Website der Steuerbehörde zu beziehen.
1. STEUERABZUG FÜR RENOVIERUNG
Wie viel ist es wert? Der Steuerabzug beträgt 50% bis zu maximal 96.000 €.
Wann wird es angewendet? Er gilt für außerordentliche Instandhaltungsarbeiten und Bauarbeiten an einzelnen Wohnimmobilien sowie für ordentliche Instandhaltungsarbeiten an gemeinschaftlichen Teilen von Wohngebäuden.
Welche Iperceramica-Produkte können verwendet werden? Praktisch alle bei Iperceramica gekauften Produkte können für Steuerabzüge verwendet werden, wenn sie im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen erworben werden, also z. B. alle Käufe von Bodenbelägen, Verkleidungen, Sanitärkeramik, Armaturen.
4% für den Bau des ersten nicht luxuriösen Hauses und landwirtschaftliche Gebäude, die für Wohnzwecke bestimmt sind.
10% für Restaurierungs- und konservatorische Sanierungsmaßnahmen, städtebauliche und bauliche Renovierungen sowie primäre und sekundäre Erschließungsarbeiten.
Iperceramica-Produkte mit ermäßigter Mehrwertsteuer
Nur Produkte, die als Fertigwaren gelten, wie Sanitärkeramik und Armaturen, unterliegen der ermäßigten Mehrwertsteuer.
Wie beantragt man die ermäßigte Mehrwertsteuer?
Ordentliche und außerordentliche Instandhaltungsarbeiten, um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10% zu erhalten, müssen von Arbeitskräften durchgeführt werden. Daher kann es sinnvoll sein, dass Ihr Fliesenleger die Materialien kauft.
N.B.: Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes hängt von der Erklärung des Käufers ab, dass die Waren für die oben genannten begünstigten Arbeiten verwendet werden, und muss durch Dokumente der zuständigen Behörden, die die Art des Eingriffs festlegen, belegt werden. Die vom Käufer vorgelegten Unterlagen müssen von der Verwaltung von IPERCERAMICA S.p.A. geprüft werden, um die Erfüllung der oben genannten Anforderungen zu überprüfen und zu entscheiden, ob der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß den Kundenwünschen möglich ist.